CBU – Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV)

CBU – Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV)

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.

Es dürfen deshalb nur die Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. Diesen Nachweis hat die Carsten Böhm Unternehmensberatung durch ein Audit der zuständigen Stelle der TÜV Süd Management Service GmbH erbracht. Mit dieser Trägerzulassung hat die Carsten Böhm Unternehmensberatung erneut den hohen Anspruch an die Qualität der eigenen Schulungs- und Trainingsprogramme nachgewiesen. In einem ersten Schritt wird zukünftig die Weiterbildung zum Verkaufsberater/in Bereich Möbel im Vordergrund stehen. Diese Weiterbildungsmaßnahme gibt Arbeitssuchenden und Quereinsteigern gleichermaßen die Möglichkeit, über unterschiedliche Förderwege einen interessanten und krisensicheren Arbeitsplatz in den großen sowie in den klein- und mittelständischen Einrichtungshäusern in ganz Deutschland zu erhalten. Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach der Weiterbildung durch die Carsten Böhm Unternehmensberatung mit großer Sach- und Fachkompetenz und Freude an ihre neue Tätigkeit herangehen.

Kommentare sind deaktiviert

Carsten Böhm hat 4,79 von 5 Sternen 177 Bewertungen auf ProvenExpert.com